Europäisches Parlament nimmt Anti-SLAPP-Richtline an

Mehr als sechs Jahre nach dem Tod der maltesischen Investigativjournalistin Daphne Caruana Galizia hat das Europäische Parlament am 27.02.2024 mit überwältigender Mehrheit für die Verabschiedung von #DaphnesLaw gestimmt. 

Zu der Zeit, als Daphne Caruana Galizia ermordet wurde, war sie Ziel von 43 zivilrechtlichen und fünf strafrechtlichen Verleumdungsklagen, die alle darauf abzielten, ihre Recherchen zu hochrangigen maltesischen Offiziellen zu unterdrücken. 

Die EU-Richtlinie “zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (‘strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung’)”, die noch im Frühjahr in Kraft treten wird, soll nicht nur Journalist*innen, sondern auch Menschenrechtsaktivist*innen und andere, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen, besser vor missbräuchlichen Klagen schützen, die sie zum Schweigen bringen sollen.

In einer kurzen Pressekonferenz nach der Annahme der Richtlinie durch das Europäische Parlament erläuterte Tiemo Woelken MdEP, Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Anti-SLAPP-Richtlinie, die Ziele und Kernpunkte der Vereinbarung: "Diese Richtlinie soll den Machtmissbrauch von mächtigen Einzelpersonen, Politikern und einflussreichen Unternehmen verhindern, die es sich leisten können, gegen Journalismus rechtlich vorzugehen und so Kritik zum Schweigen zu bringen" (Übersetzung PW).

Nachdem er die Stärke des Parlamentsvotums gelobt und Daphne Caruana Galizia gewürdigt hatte, begrüßte Woelken die Einigung auf eine gemeinsame Definition von SLAPP-Fällen, was bedeutet, dass zum ersten Mal eine aussagekräftige Dokumentation von SLAPP-Fällen in Europa möglich sein wird.

Eine einheitliche Definition ist nicht nur wichtig für die Informationsbeschaffung, sondern gibt auch den Verteidiger*innen und Richter*innen, die mit diesen Fällen konfrontiert sind, das nötige Maß an Sicherheit.

In einer, wie Woelken sagte, "sehr intensiven und zähen Verhandlung" wird der vereinbarte Gesetzestext SLAPP-Fälle so weit abdecken, wie es nach EU-Recht möglich ist. Das bedeutet, dass der Geltungsbereich der Richtlinie auf "grenzüberschreitende" Fälle beschränkt sein wird - die nach Schätzungen der Zivilgesellschaft etwa ein Zehntel der Fälle ausmachen - wobei inländische SLAPP-Klagen nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen.

Wie bei jeder EU-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten nun Gesetze erlassen, um die Bestimmungen der Richtlinie in ihr eigenes nationales Recht umzusetzen. Woelken sagte den Medien, eine Reihe von Mitgliedstaaten hätten ihm bereits zugesichert, dass sie den Schutzbereich auf rein nationale Fälle ausweiten werden.

"Ich glaube ehrlich gesagt", sagte er, "dass dies nur ein gemeinsamer Mindeststandard ist und dass es in vielen Mitgliedsstaaten zusätzliche Schutzmaßnahmen für nationale SLAPP-Fälle geben wird” (Übersetzung PW).

Darüber hinaus enthält der vereinbarte Richtlinientext einen besonderen Schutz für Material, das auf elektronischem Wege veröffentlicht wird, so dass online verbreitete Aussagen unter den Schutz der Richtlinie fallen.

Die neue Richtlinie bietet zwei wesentliche Erleichterungen für SLAPP-Angreifer: die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung bei "offensichtlich unbegründeten" Klagen und Bestimmungen über die Erstattung von Kosten. Beides zielt darauf ab, den Zeit- und Kostenaufwand zu minimieren, mit dem SLAPP-Kläger in der Regel versuchen, ihren Zielpersonen Schaden zuzufügen. Auch für diejenigen, die SLAPP-Klagen anstrengen, sind Strafen vorgesehen.

Schließlich enthält der Text Bestimmungen zum Schutz von SLAPP-Zielpersonen mit Wohnsitz in der EU vor Urteilen aus Nicht-EU-Ländern.

Es wird erwartet, dass die Richtlinie in den nächsten Monaten in das offizielle Register der EU eingetragen wird. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen, d.h. ihre eigenen nationalen Gesetze zu verabschieden, um die EU-Bestimmungen zu implementieren. Die Erfahrungen aus der Verabschiedung der EU-Whistleblowing-Richtlinie deuten darauf hin, dass es sich lohnt, den Umsetzungsprozess in den einzelnen Mitgliedsstaaten genau zu beobachten.

PATFox: Wegweisende Anti-SLAPP-Schulungen in 11 EU-Mitgliedstaaten

Neue Rechtsmittel sind wichtig, können aber immer nur so effektiv sein wie die Fähigkeit der Anwält*innen, sie zu nutzen. In den letzten zwei Jahren war Blueprint for Free Speech eine von 11 Organisationen - 10 Organisationen der Zivilgesellschaft und eine Universität - die versucht haben, dahingehende Wissenslücken zu schließen. 

Das Projekt PATFox (Pioneering Anti-SLAPP Training for Freedom of Expression) hat nicht nur 364 Rechtsanwält*innen geschult, sondern auch den ersten Anti-SLAPP-Lehrplan für Jurist*innen in Europa entwickelt. 

Der Curriculum Hub ist ein benutzerfreundliches Schulungsinstrument, das aus 73 Lernmaterialien in englischer und lokaler Sprache besteht und sich sowohl auf internationales Fachwissen und europäische Menschenrechtsprinzipien als auch auf lokales Verfahrenswissen und Fallrecht stützt. Die Materialien, die kostenlos genutzt werden können, umfassen Fallstudien, Videos und detaillierte schriftliche Lehrpläne in verschiedenen Sprachen.


Zuerst hier erschienen: https://www.blueprintforfreespeech.net/de/neuigkeiten/wichtiger-sieg-fr-die-zivilgesellschaft-eu-verabschiedet-anti-slapp-richtlinie

Zurück
Zurück

„Unverzichtbare“ Arbeit von PATFox im Europäischen Parlament gewürdigt

Weiter
Weiter

Europarat veröffentlicht Empfehlung zu SLAPPs