Der rechtliche Beirat der No SLAPP Anlaufstelle: Dr. Nadine Dinig & Dr. Jasper Prigge, LL.M.

RAin Dr. Nadine Dinig (Foto: lst law) & RA Dr. Jasper Prigge LL.M. (Foto: Prigge Recht)

Die No SLAPP Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit in Deutschland wird von derzeit 17 Rechtsexpert*innen unterstützt, um die Schulungen und andere Angebote der Anlaufstelle auf fachlich höchstem Niveau zu halten. Und um bei konkreten SLAPPs bestmöglich rechtliche Beratung zu vermitteln, bei Fällen mit presse- und äußerungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, aber auch strafrechtlichen Dimensionen.   

Mit Reihe von Blogbeiträgen stellen wir die Beirätinnen und Beiräte einzeln vor, heute mit Perspektiven von Dr. Nadine Dinig und Dr. Jasper Prigge LL.M.

Nadine Dinig ist Partnerin bei LST Schuhmacher Rechtsanwälte (Köln/Frankfurt am Main) und spezialisiert auf Presse- und Medienrecht sowie Markenrecht. Sie hat an der Universität Bremen zur kritischen Wirtschaftsberichterstattung promoviert. Dinig berät und vertritt regelmäßig Verlage, Medienhäuser, Journalist*innen und Aktivist*innen, die mit SLAPPs konfrontiert sind.

Jasper Prigge ist als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht in eigener Kanzlei in Düsseldorf tätig. Unter anderem ist er Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, des Ausschusses für Medienrecht der Bundesrechtsanwaltskammer sowie Mitglied im Beirat des Straßenmagazins fiftyfifty.

Gemeinsam haben sie Fortbildungsangebote der europäischen Initiative PATFox - Pioneering Anti SLAPP Training for Freedom for Expression angeleitet, und schon früh zum Thema SLAPP publiziert. Vor kurzem ist ihr neuester Artikel “Die ‘Anti-SLAPP-Richtlinie’ und ihre Umsetzung” in Kommunikation & Recht erschienen. In ihrem aktuellen Artikel analysieren Dinig und Prigge die kürzlich verabschiedete EU-Richtlinie zum Schutz vor SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) und diskutieren die Herausforderungen bei deren Umsetzung in deutsches Recht. 

Sie erläutern, inwiefern die Richtlinie darauf abzielt, missbräuchliche Gerichtsverfahren zu verhindern, die die öffentliche Beteiligung und freie Meinungsäußerung einschränken sollen. Dabei heben sie folgende Kernpunkte hervor:

1. Schutz für natürliche und juristische Personen, die sich zu Themen von öffentlichem Interesse äußern.

2. Anwendung auf zivil- und handelsrechtliche Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug.

3. Einführung von Verfahrensgarantien, wie die Möglichkeit zur frühzeitigen Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen.

4. Option für Gerichte, die Unterstützung durch nicht-staatliche Organisationen zuzulassen.

5. Vollständige Kostenübernahme durch den Kläger bei missbräuchlichen Klagen, einschließlich der tatsächlichen Anwaltskosten des Beklagten.

6. Vorsehen wirksamer Sanktionen gegen missbräuchliche Kläger.

Dinig und Prigge identifizieren außerdem mehrere Herausforderungen bei der Umsetzung in deutsches Recht. Sie betonen die Notwendigkeit eines klar definierten Missbrauchstatbestands und weisen auf die erforderliche Integration der frühzeitigen Klageabweisung in das deutsche Zivilprozessrecht hin. Zudem sehen sie Anpassungsbedarf bei den Kostenerstattungsregelungen für Anwaltskosten und fordern die Einführung effektiver Sanktionen gegen missbräuchliche Kläger*innen. 

Basierend auf ihrer Erfahrung in der Vertretung von SLAPP-Betroffenen betonen die Autoren auch den Handlungsbedarf im vorgerichtlichen Bereich. Sie argumentieren, dass missbräuchliche Abmahnungen ähnlich einschüchternd wirken können wie Gerichtsverfahren.

Abschließend bewerten Dinig und Prigge die Richtlinie als Chance zur Stärkung der Meinungsfreiheit und öffentlichen Beteiligung, betonen jedoch, dass die Wirksamkeit maßgeblich von der nationalen Umsetzung abhängen wird. Ihr Artikel bietet damit wichtige Einblicke für Juristen, Medienvertreter und zivilgesellschaftliche Akteure, die sich mit der praktischen Anwendung der neuen Anti-SLAPP-Regelungen auseinandersetzen müssen.

Der Artikel ist über die Webauftritte von Nadine Dinig und Jasper Prigge abrufbar.

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